Palliativmedizin ist mit einer Gesetzesänderung vom 01.08.2009 nach §27 der ÄAppO vom 03.07.2002 als Querschnittsbereich 13 (QB 13) Pflicht- und Prüfungsfach geworden. „Jeder Medizinstudent muss zum Beginn des Praktischen Jahres im Sommer 2013 einen Leistungsnachweis im QB 13 Palliativmedizin erbringen.“ (Quelle: Centrum für Integrierte Onkologie, Köln-Bonn)
Die Verankerung der Palliativmedizin in der medizinischen Ausbildung war wichtig und von verschiedenen Seiten lange gefordert worden, nicht zuletzt von den Studierednen selbst.
Todkranke Menschen müssen auf psychischer, physischer und sozialer Ebene von ihren Ärzten begleitet werden. Medizinstudierende müssen für diese komplexe und oftmals belastende Aufgabe in ihrer Ausbildung vorbereitet werden.
Die medizinischen Fakultäten sind mittlerweile dabei, eine entsprechende Ausbildung zu entwickeln und zu diskutieren. Beim 2. Dozentenworkshop in Köln stand die Konkretisierung des QB 13 im Fokus (QB 13 – Palliativmedizin als Pflichtfach im Medizinstudium – Rückblick auf den 2. Dozentenworkshop; 07.04.2011- Uniklinik Köln)
In dem FR-Beitrag „Palliativmedizin – Der Tod gehört ins Studium“ (von Lucia Schmidt) berichtet berichtet Christine Schiessl, Oberärztin am Zentrum für Palliativmedizin der Uniklinik Köln, von den Bedürfnissen und Reaktionen der Studierenden und der praktischen Umsetzung der palliativmedizinischen Lehre in Köln.
bw