Liebe Studierende,
am 24.04.2013 habe ich an der Studierenden-Vollversammlung zum Thema der PJ-Bezahlung und des Studientages teilgenommen. Ich möchte mich hiermit nochmals bei den Teilnehmern und Organisatoren für die sachlich geführten Diskussionen bedanken. Zum Ende der Veranstaltung wurde ich aufgefordert, meine Position zusammenzufassen. Dies habe ich mit Überzeugung getan und komme gerne dem Wunsch nach, meine Stellungnahme allen Studierenden öffentlich zugänglich zu machen:
1) Als Studiendekan sehe ich die Einführung einer PJ-Bezahlung durchaus auch kritisch, da sich die Grenze zwischen Ausbildung und bezahlter Arbeit nivelliert und damit zwangsläufig die Ausbildung im PJ ein Stück weit entakademisiert wird. Über die mittelfristigen Folgen müssen sich die Studierenden selbst im klaren werden, ob sie das wirklich so wünschen !
2) Da die PJ-Bezahlung jedoch vom Gesetzgeber eingeführt wurde, unterstütze ich als Studiendekan ausdrücklich auch die Umsetzung und die Bezahlung einer PJ-Aufwandsentschädigung durch die verantwortlichen Kliniken; dies sind das Universitätsklinikum Frankfurt und unsere akademischen Lehrkrankenhäuser.
3) Als Studiendekan muss ich Sorge tragen, dass die Qualität der PJ-Ausbildung nicht schlechter, sondern besser wird. Die Einführung der PJ-Logbücher und der PJ-Evaluation zeigen den Willen des Gesetzgebers, die PJ-Ausbildung qualitativ zu verbessern. Mit diesen beiden Instrumenten hat das Studiendekanat jetzt zum ersten Mal eine Kontrollmöglichkeit über die PJ-Ausbildung bekommen. Die deutschlandweit freigegebene Ortswahl der PJ-Studierenden wird zusätzlich einen wettbewerbsorientierten Markt öffnen. Als Studiendekan muss mir aber daran gelegen sein, dass die Studierenden dann ihren Ausbildungsplatz nach der Qualität der Ausbildung und nicht nach der Höhe der Bezahlung aussuchen. Aus diesem Grund strebt das Dekanat an, dass das Universitätsklinikum und alle Lehrkrankenhäuer des Fachbereichs Medizin eine PJ-Aufwandsentschädigung in der gleichen Höhe zahlen.
4) Als Studiendekan unterstütze ich die Beibehaltung einer Selbstlernzeit im Praktischen Jahr. Zur Gewährleistung der Ausbildungsqualität sollen in dieser Zeit z.B. Krankheitsbilder nachgelesen oder Lehrgespräche oder -visiten nachgearbeitet werden. Allerdings müssen die Vorgaben der Approbationsordnung eingehalten werden, d.h. die Selbstlernzeit muss in direkter Verbindung mit der praktischen Ausbildung in der Regel (d.h. fast immer !) am Ort der Ausbildung genommen werden. Eine Kumulation zu einem Studientag ist im Übrigen didaktisch nicht sinnvoll und auch andernorts nicht üblich. Da der Gesetzgeber keine Übergangslösungen definiert hat, wird das Studiendekanat als Entgegenkommen die Anwesenheitspflicht auch weiterhin nicht überprüfen, solange es das ‚Hammerexamen’ nach dem PJ gibt. Über die Ausgestaltung der künftigen Selbstlernzeit wird im Rahmen der anstehenden Neugestaltung der Studienordnung im Laufe dieses Jahres entschieden. Hierbei sind die studentischen Vertreter in den Gremien adäquat eingebunden.
Prof. Dr. Dr. R. Sader (Studiendekan/Klinik)