QSL heißt QualitätsSicherung Lehre.
Bei diesem Geld handelt es sich um zweckgebundene Mittel, d. h., es darf ausschließlich für den genannten Zweck, also die Sicherung und Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen, eingesetzt werden. QSL-Mittel stehen zusätzlich zum normalen Etat der Hochschulen für kurzfristige und eigenständige Projektfinanzierungen zur Verfügung.
Die Gesetzesgrundlage für die QSL-Mittel ist das „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen“, das am 18. Juni 2008 vom Hessischen Landtag beschlossen wurde.
Mit diesem Geld sollen, so die hessische Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, die Hochschulen z. B. „zusätzliche Lehrangebote schaffen, die Studienberatung ausbauen oder auch mehr Tutorien anbieten.“
Das Gesetz legt in Artikel 3 § 1 unmissverständlich die Zweckbindung der QSL-Mittel fest:
„§ 1
(1) Zweckbestimmung
Zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre erhalten die Hochschulen des Landes Leistungen nach diesem Gesetz.
[…]
(3) Die Hochschule ist verpflichtet, die Leistungen nach diesem Gesetz zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden.
Sie ist insbesondere verpflichtet, die Voraussetzungen für die Studierenden zu schaffen, in angemessener Zeit zum Studienerfolg zu kommen, indem sie sicherstellt, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. Sie intensiviert die Beratung und Betreuung der Studierenden.
Die Hochschule legt für die einzelnen Fächergruppen Qualitätsstandards fest.“
Wer bezahlt die QSL-Mittel?
Im WS 2007/2008 wurden von der CDU-Regierung die als „Studienbeiträge“ bezeichneten Studiengebühren in Höhe von 500,00 € eingeführt.
Im Juni 2008 wurden die Gebühren während der kurzen Rot-Rot-Grünen-Mehrheit im Hessischen Landtag wieder abgeschafft. Stattdessen wurden den hessischen Hochschulen Mittel in vergleichbarer Höhe zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zur Verfügung gestellt.
Nach der Abschaffung der Studiengebühren werden diese QSL-Mittel ausschließlich aus Steuermitteln aufgebracht. Es handelt sich also nicht (mehr), wie vielfach angenommen, um Geld der Studierenden.
Wer vergibt QSL-Mittel?
Über die Vergabe von QSL-Mitteln am FB wurde bisher im Studienausschuss beraten und entschieden. Dafür gibt es im Studienausschuss die QSL-Kommission. Dort sind neben den Studiendekanen, Professoren und Wissenschaftlichen Mitarbeitern auch Studierende vertreten.
Außerdem wacht eine Zentrale Kommission an der Universität darüber, dass das Geld auch wirklich ausschließlich für die Finanzierung der Lehre und nicht für Forschung eingesetzt wird. Außerdem wird die Fachschaft in die Entscheidungsprozesse einbezogen.
Das „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen“, Art. 3, § 1, Absatz 4 schreibt zur Vergabe der QSL-Mittel vor:
„(4) Die Vergabe der Mittel innerhalb der Hochschule erfolgt auf Grundlage einer Satzung des Präsidiums. Darin ist fest zulegen, dass der Vorschlag für das Präsidium für die Vergabe der Mittel von einer Kommission erarbeitet wird, in der die Hälfte der Mitglieder von den studentischen Mitgliedern des Senats benannt wird. In der Kommission sollten neben Studiendekaninnen oder -dekanen und Professorinnen oder Professoren insbesondere auch wissenschaftliche und administrativ-technische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vertreten sein. Das Präsidium kann den Vorschlag der Kommission zur Vergabe der Mittel abändern. Die Abänderungen sind der Kommission schriftlich zu begründen und erneut zur Beratung vorzulegen. Kann ein Einvernehmen zwischen dem Präsidium und der Kommission nicht hergestellt werden, entscheidet der Senat abschließend. Sofern eine pauschale Verteilung der Mittel an die Fachbereiche oder an das Zentrum für Lehrerbildung nach § 55 des Hessischen Hochschulgesetzes erfolgt, sind entsprechend besetzte Kommissionen in den Fachbereichen oder im Bereich der Zentren für Lehrerbildung zu bilden.“
Das heißt, dass am Fachbereich 16 Studierende unmittelbar in den Vergabeprozess von QSL-Mitteln involviert sind.
Bettina Wurche