Wer versäumt hat, sich innerhalb der Rückmeldefrist (01.07 – 31.07.) rückzumelden, kann dies noch bis zum Ende der Nachfrist (01.08 – 31.08.) nachholen. Zusätzlich zum Semesterbeitrag von 327,70 Euro ist dann ein Säumniszuschlag in Höhe von 30,- Euro zu zahlen. Mit der Rückmeldung erklären Studierende, dass sie ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung wird durch rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags erklärt.
(Quelle: Aktuelles, 31.07.2013)