Am 04.03.2010 wurden durch den Beschluss des Fachbereichsrats die Scheinvergabekriterien (SVK) für die o. g. klinischen Semester aktualisiert.Herr Prof. Nürnberger erläutert dazu, dass die SVK-Aktualisierung erforderlich wurde, da der klinische Studienduktus von unnötigem Ballast befreit worden und geradliniger geworden ist. Außerdem musste, entsprechend der Änderung der ÄAppO, die Palliativ-Medizin in das Studium aufgenommen werden. Die Studienordnung war durch zahlreiche Änderungen unübersichtlich geworden.
Durch die vollständige Bearbeitung sind die SVK jetzt kurz, prägnant und aktuell.
Mit anderen Worten: viel besser lesbar.
Aktualisierung der Scheinvergabekriterien (link) im klinischen Studienabschnitt für die
- Abschnitte Allgemeiner Teil (link) und
- 1. Klinisches Semester (link)
Die Scheinvergabekriterien regeln
- die Anwesenheitspflicht
- die Erfolgskontrolle.
Zwei besonders wichtige Anmerkungen von Herrn Drolshagen dazu sind:
1. Die Angaben zu den Scheinvergabekriterien auf der Website (link) des Fachbereichs sind juristisch verbindlich. Unabhängig davon, was an anderer Stelle im Netz an abweichenden Informationen zu finden ist.
2. Wer zweimal durchgefallen ist, sollte sich unbedingt
VOR der 3. und letzten möglichen Prüfung mit Herrn Drolshagen beraten. Er leitet an Herr Dr. Dittrich oder einen anderen zuständigen Fachvertreter weiter. Damit der letzte Anlauf dann auch wirklich klappt!
NACH dem 3. Durchfallen ist es zu spät, weil dann die Exmatrikulation droht.
Auch bei Problemen mit Prüfungen und Studienplanung kann man sich auch an Herrn Dr. Dittrich und Frau Iden von der „Individuellen Studienbegleitung“ wenden.
Aktualisierung der Scheinvergabekriterien: Warum dauert das so lange?
Die Überarbeitung der Scheinvergabekriterien ist eine komplexe Aufgabe:
- Die Scheinvergabekriterien für den gesamten FB Medizin sind mit ca 190 Pflicht-Lehrveranstaltungen sehr umfangreich.
- Die einzelnen Abschnitte müssen vom Dekanat minutiös überprüft und aktualisiert werden. Zusätzlich werden sie von der Rechtsabteilung überarbeitet.
Die Scheinvergabekriterien dürfen keine Fehler enthalten, da sie juristisch bindend sind. Sie sind „Gesetz“.
- Die Scheinvergabekriterien müssen genehmigt werden durch
- das Direktorium bzw. die Leitung des Zentrums bzw. der Klinik oder des Instituts
- den Studienausschuss
- den Fachbereichsrat.
Jeder dieser Ausschüsse tritt nur einmal monatlich zusammen.
Da eine bestimmte Abfolge der Vorlage in den einzelnen Ausschüssen vorgeschrieben ist, ergeben sich zwangsläufig Wartezeiten. Die Zustimmung durch die Mitglieder der Ausschüsse ist essentiell wichtig, da innerhalb der Universität Richtlinien für die normativen Verfahren unterschiedlicher Gremien und Personenkreise vorgeschrieben sind.
Dadurch dauert das ganze Prozedere zwar ein bisschen, ist dafür am Ende allerdings auch absolut korrekt, also juristisch abgesichert.
Und für die Studierenden verlässlich.
bw