Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. fordert in dem Positionspapier „Deckelung der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr“ vom 28.10.2013:
„Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) fordert die einheitliche Gestaltung der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr und die Überprüfung der in der 2012 geänderten Approbationsordnung für Ärzte festgelegten Regelsätze.
Eine den finanziellen Bedürfnissen im Praktischen Jahr angepasste Festlegung unter Einbeziehung des § 13 (2) BAföG ist anzustreben.
Sie fordert weiterhin, eine Deckelung der Aufwandsentschädigung nicht auf Auslandstertiale anzuwenden, da außerhalb Deutschlands die Berechnung der Aufwandsentschädigung auf anderer Grundlage erfolgt.“ so die Zusammenfassung der Positionen der bvmd.
Die PJ-Aufwandsentschädigung soll bundesweit für alle Studierenden ein vergleichbares Niveau haben, „damit ein Wettbewerb zwischen den Ausbildungsstätten im Praktischen Jahr auf der Ausbildungsqualität und nicht auf finanziellen Vorteilen beruht“. Eine bundesweit einheitliche Regelung impliziert allerdings auch, dass diese Aufwandsentschädigung tatsächlich auch bundesweit an allen Kliniken ausgezahlt wird.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung müsse sich an den Lebenshaltungskosten orientieren und so hoch sein, dass die Studierenden auf bezahlte Nebentätigkeiten verzichten können.
Schließlich umfasse das PJ eine Tätigkeit von durchschnittlich 40 Wochenstunden, dazu kommt der zeitliche Aufwand für die Vor- und Nachbereitung des Stationstages und die Vorbereitung auf den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Da bleibt kaum noch Zeit für einen Nebenjob zum Geldverdienen.
Lesen Sie hier den gesamten Text des Positionspapiers: „Deckelung der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr“.
Auch ein Blick in das Positionspapier „Vergleichbare Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr“ vom 13.06.2010 birgt noch einige wichtige Details.