Der Übergang vom Medizinstudium ins Berufsleben fällt in einen Lebensabschnitt, in dem oft auch die Frage nach der Familienplanung aufkommt. Da mittlerweile ein sehr großer Anteil der Ärzteschaft weiblich ist, wird es zunehmend noch wichtiger, familienfreundliche Arbeitsumgebungen zu schaffen. Das ist, vor allem im deutschen Krankenhausalltag, bisher aber oft nicht der Fall.
Darum wandern immer mehr junge Ärzte und Ärztinnen in Länder aus, wo diese Vereinbarkeit von Beruf und Familien der Normalfall ist (z. B. in Skandinavien) oder arbeiten im nicht-kurativen Bereich.
Darum gibt es nun vermehrt Vorschläge und Projekte für ein Arbeitsumfeld, in dem Arztberuf und Familienleben kompatibel werden.
Eine dieser neuen Ideen ist das Forum „ArztInTeilzeit.de“.
„ArztInTeilzeit.de“ bietet eine Jobsharing-Plattform für Klinikärzte und-ärztinnen.
Jobsharing bedeutet, dass zwei Personen sich eine Planstelle teilen.
Für den Arbeitgeber hat das den unbestreitbaren Vorteil, motivierte und qualifizierte MitarbeiterInnen zu gewinnen und zu halten. Zusätzlich können diese sich bei Krankheit oder Urlaub gegenseitig vertreten.
Das via medici-Interview mit Dr. Bärbel Kuhnert-Frey stellt ein solches funktionierendes Teilzeitarbeits-Modell vor.
Dr. Bärbel Kuhnert-Frey ist seit 30 Jahren Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivtherapie im Krankenhaus Sinsheim, in ihrer Abteilung arbeiten 19 von 20 Ärztinnen und Ärzten in Teilzeit.
Eine Studie der Landesärztekammer Hessen kommt zu dem Ergebnis, dass Teilzeitarbeit in Krankenhäusern Flexibilität und Akzeptanz von beiden Seiten erfordert, dann aber ohne Einschränkungen möglich sein sollte und viele junge Ärztinnen mit Kindern wieder in den Beruf bringen würde.
Auf der anderen Seite kann Teilzeit immer noch einen Karriereknick bedeuten, denn Fortbildungen, Kongresse und Publikationstätigkeit lassen sich mit einer Teilzeittätigkeit oft nicht vereinbaren.
Das Arbeitsmodell „Teilzeit“ ist übrigens auch für ältere Ärzte mit eigener Praxis interessant:
Ein Arzt, der bald in den verdienten Ruhestand gehen möchte, kann sich als Seniorpartner mit dem Nachfolger als Juniorpartner die Praxis teilen. Dadurch würde die Praxisübergabe allmählich erfolgen. Das hat unbestreitbare Vorteile für beide Seiten: Der Seniorpartner muss die Last nicht mehr allein tragen und der Juniorpartner wird eingearbeitet.
Bettina Wurche