Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 soll die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU verbessern.
Darüber ist in den letzten Jahren bereits viel und hitzig diskutiert worden. “PULS.” faßt die Fakten, Standpunkte und Schlußfolgerungen noch einmal zusammen.
Das umstrittene Gesetz ist in Deutschland am 1. April 2012 in Kraft getreten, nachdem es den Bundestag und den Bundesrat passiert hat.
Den langen Weg der Diskussion und Genehmigung dieser Richtlinie können Sie unter “wikipedia: Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen” fasziniert nachlesen.
Der Hartmannbund, der Medizinische Fakultätentag und verschiedene andere Institutionen sehen diese Richtlinie sehr kritisch, sie befürchten eine Qualitätsverminderung in der ärztlichen Ausbildung.
Dazu sagt Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, im Ärzteblatt-Interview:
„Wir halten eine Ausbildung von sechs Jahren für besser. Allerdings wissen wir auch: Das ist ein europäischer Kompromiss. In Irland sind bereits vierjährige Curricula angedacht. Mit der geplanten Formulierung „mindestens fünf Jahre und 5500 Stunden“ ist das jetzige deutsche Medizinstudium weiter möglich. Wenn wir in sechs Jahren eine höhere Qualität liefern als die anderen in fünf, wird sich unser Modell auch in Zukunft halten.“
Die Pressemitteilung des Hartmannbundes „Streit um EU-Berufsanerkennungsrichtlinie: Binnenmarktausschuss empfiehlt Verkürzung der Mindestdauer des Medizinstudiums“ vom 07.02.2013 fasst die Inhalte der neuen Richtlinie zusammen:
„[…] Nötig wurde eine Überarbeitung offenbar aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der festgelegten Mindestanforderungen an das Medizinstudium. In der aktuell gültigen Fassung der Richtlinie heißt es, dass die ärztliche Grundausbildung „mindestens sechs Jahre oder 5.500 Stunden“ umfassen muss. Drei der 27 Mitgliedsstaaten – darunter Großbritannien – haben auf Basis dieser Formulierung auch fünfjährige Studiengänge zugelassen. […] Entsprechend heißt es im Änderungsvorschlag, dass das Medizinstudium mindestens fünf Jahre umfassen und aus mindestens 5.500 Stunden bestehen soll.
Die Medizinstudierenden des Hartmannbundes hatten sich bereits im Herbst vergangenen Jahres gegen die angekündigte Verkürzung der Mindeststudiendauer gestellt. Sie befürchten, dass damit die Voraussetzungen für eine weitere Verdichtung des Medizinstudiums geschaffen werden, die die hohe Qualität der ärztlichen Ausbildung in Deutschland gefährden würde. Damals hatten sich mehr als 2.000 Medizinstudierende an einer 48-stündigen HB-Blitzumfrage beteiligt und sich gegen die Pläne der EU ausgesprochen.“
Die Studierendenvertretung bvmd stimmt in diese allgemeine Kritik nicht mit ein:
„[…] Der bvmd teilt diese Bedenken nicht: Da die EU-Richtlinie nur die Verkürzung der Mindeststudienzeit fordert, sei die derzeitige Regelstudienzeit in Deutschland nicht tangiert.“ und verweist auf sein Positionspapier zu diesem Thema.
„PULS.“-Kommentar:
Die neue Richtlinie bedeutet im Klartext: In Zukunft muss man in Europa, wenn man Arzt werden möchte, mindestens 5 Jahre studieren (= Mindeststudienzeit).
Dann stellt sich allerdings die Frage, ob und wie sich diese neue Mindeststudienzeit auf die Regelstudienzeit auswirken wird.
Bleibt die Regelstudienzeit in Deutschland gleich, sollte sich dadurch kaum etwas etwas ändern.
Außer, dass man im außereuropäischen Ausland schneller Arzt werden und Geld verdienen kann und durch ein verkürztes Studium möglicherweise eine geringere Qualifikation haben wird.
Wie sich das auf die Zahlen der Medizinstudierenden und die Qualifikation von Ärzten in verschiedenen europäischen Ländern auswirken wird, dazu kann man momentan nur Hypothesen aufstellen.
Für einen qualifizierten Vergleich der Studiengänge müsste allerdings erst einmal detailliert analysiert werden, welche Leistungen jemand zwischen Studienbeginn und Einstieg in den Arztberuf in den einzelnen Ländern abzulegen hat.
Es bleibt jetzt abzuwarten, wie die neue Richtlinie umgesetzt wird – in Deutschland und in den anderen EU-Staaten.
Bettina Wurche