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Medizinstudium: Promotionsstipendien für Mediziner

Viele Medizinstudierende promovieren während des Studiums oder anschließend.
Manche haben das Glück, eine bezahlte Promotionsstelle zu bekommen. Viele schreiben ihre Doktorarbeit jedoch ohne finanzielle Vergütung, dadurch wird eine Promotion oftmals zum finanziellen Engpass.
Ein Stipendium hilft bei der Überwindung dieser finanziellen Probleme.
Doch wie findet man ein Stipendium für die Anfertigung der Doktorarbeit?

2010 hat der Fachbereich Medizin die Frankfurter Promotionsförderung (FPF) gestartet:
Die FPF bietet das Promotionskolleg für alle Promovierenden und Promotionsstipendien für ausgewählte Doktoranden an.

Interview mit Frau Dr. Barbara Pardon, Forschungsreferentin im Dekanat:

„PULS.“: „Frau Dr. Pardon, die Frankfurter Promotionsförderung ist eine relativ neue Einrichtung. Warum wurde sie initiiert?“
B. P.: „Unser Fachbereich möchte hochkarätige Forschungsarbeiten noch stärker fördern. Um den Anteil von Ärztinnen und Ärzten mit Forschungserfahrung zu erhöhen, unterstützt Prodekan Prof. Klingebiel diese Promotionsförderung. Zur gezielten Unterstützung des Forschungsnachwuchses wurde das Promotionskolleg für alle Doktoranden und die Promotionsstipendien für ausgewählte Kandidaten eingerichtet.
Das Promotionskolleg soll mit seinem Themenkanon Doktorarbeiten generell fördern und wichtige Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten geben. Außerdem hat unser Fachbereich eine freiwillige Promotionsvereinbarung formuliert, in der Rechte und Pflichten von Doktoranden und Betreuern definiert sind. Dies bedeutet mehr Sicherheit im Promotionsprojekt für beide Seiten und eine höhere Erfolgsaussicht.
Mit den Promotionsstipendien haben wir dann noch die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ausgewählter Promotionskandidaten. Der Fachbereich stellt dazu 50 % der Mittel zur Verfügung, die anderen 50 % kommen vom Doktorvater.“

„PULS.“: „Welche Voraussetzungen muss ein geeigneter Stipendienkandidat erfüllen, um diese Förderung zu erhalten?“
B. P.: „Die Kandidaten müssen für die Promotion ein Freisemester beantragt und das Vorklinikum mit 1,0 bis 2,5 abgeschlossen haben. Dann müssen sie ein Exposé der geplanten Arbeit und eine Stellungnahme des Betreuers vorlegen, dass die geplante Arbeit realistisch und in dieser Arbeitsgruppe durchführbar ist.“

„PULS.“: „Wann sollte man den Förderantrag stellen?“
B. P.: „Für die Anfertigung einer Dissertation bietet sich idealerweise das 6. klinische Semester an. Wegen der Beantragung des Freisemesters sollte man sich unbedingt rechtzeitig darum kümmern. Uns reicht dann zunächst die Bescheinigung der Beantragung des Freisemesters als Nachweis. Die Bewilligung des Stipendiums wird dann im Forschungsausschuss getroffen, der alle zwei Monate tagt.”

„PULS.“: „Wie lange und mit welchem Betrag werden die Stipendiaten maximal gefördert?“
B. P.: „Die Förderung beträgt insgesamt 3600,00 € innerhalb eines Jahres. Die Promotion wird entweder 6 Monate lang mit monatlich 600,00 € unterstützt oder BAföG-neutral 12 Monate lang mit 300,00 €. Die Förderung der jungen Wissenschaftler hört bei uns aber nicht mit dem Abschluss der Promotion auf, das ist nur die erste Stufe.“

„PULS.“: „Wie viele Promotionskandidaten werden jährlich gefördert?“
B. P.: „Aus unserem Etat können wir bis zu 50 Stipendien pro Jahr vergeben. Zurzeit sind es noch nicht so viele, da das Stipendium noch nicht so bekannt ist. Wir erwarten aber, dass sich bald mehr Promotionskandidaten mit spannenden Themen bewerben werden.“

„PULS.“: „Gibt es thematische Förderschwerpunkte?“
B. P.: „Thematische Schwerpunkte gibt es nicht, das Stipendium ist für alle medizinischen Themenbereiche offen. Grundsätzlich soll vor allem die translationale Forschung gefördert werden, also die Verbindung zwischen Arzt und Forschung. Die translationale Medizin beinhaltet das B-to-B-Prinzip: „ bench (Laborforschung) to bedside (Krankenbett) Wir halten diesen patientenorientierten und interdisziplinären Ansatz für besonders wichtig.“

„PULS.“: „Sie sprachen vorhin davon, dass das Promotionsstipendium nur die erste Stufe der Förderung für Nachwuchswissenschaftler an unserem Fachbereich sei. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es danach?“
B. P.: „Nach der Promotionsförderung gibt es dann das umfangreiche Programm der Frankfurter Forschungsförderung (FFF).
Wir haben drei weitere Programme zur Forschungsförderung:
Das „Patenschaftsmodell“, die „Förderung von Nachwuchsforschern“ und die „Förderung von Innovation“.
Im Patenschaftsmodell wird ein Klinikums-Arzt oder eine -Ärztin für ein Jahr von der klinischen Tätigkeit freigestellt, um einem Forschungsprojekt – oft in einem Institut unseres Fachberichs – nachzugehen. Sie werden in diesem Zeitraum weiter als Ärzte bezahlt und für ihren Dienst am Krankenbett wird eine Vertretung eingestellt. Zusätzlich gibt es dazu 24.000 € Sachmittel, so dass ein unabhängiges Forschungsprojekt möglich wird. Nach einem Jahr geht es dann wieder zurück in den normalen Krankenhaus-Dienst.
Die „Förderung von Nachwuchsforschern“ beinhaltet einen Etat von 66.000 € pro Projekt, die Nachwuchsforscher dürfen diese Mittel selbst verwalten und entscheiden, was sie davon als Personal- oder Sachmittel einsetzen. Dadurch haben sie eine große planerische Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit. Diese Fördermittel haben eine Altersgrenze von i. d. R. 35 Jahren.
Später können Ärzte und Ärztinnen unter 45 Jahren, die eine eigene Idee für ein wissenschaftliches Projekt umsetzen möchten, noch Mittel aus der „Förderung von Innovation“ beantragen. Dafür stehen dann maximal 60.000 € zur Verfügung.
Zusätzlich vergeben wir noch finanzielle Mittel für kleinere Projekte im Umfang zwischen 5.000 und 10.000 € im Jahr.

Natürlich beraten wir auch über Stipendien über die Goethe-Universität hinaus, z. B. durch die DFG. Da ist es wichtig, zu wissen, dass man sich an der Hauptuniversität für das Schreiben von DFG-Anträgen coachen lassen kann. Nachwuchsforscherinnen und -forscher haben im Fachbereich Medizin der Goethe-Universität also umfangreiche Möglichkeiten, finanzielle Förderungen für sehr unterschiedliche Projekte zu beantragen.“
„PULS.“ bedankt sich bei Frau Dr. Pardon für das Interview.
Das Interview führte „PULS.“-Redakteurin Bettina Wurche.

Bettina Wurche

(In einer früheren Fassung des Artikels war die Anzahl der Promotionsstipendien mit 15 angegeben. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. – Die Red.)

 

 

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