Artikelformat

Hochschulpolitik: Kein Pflichttertial Allgemeinmedizin im PJ

Der Bundesrat hat am 11.05.2012 das in der Novelle der ÄApprO vorgesehene Pflichttertial in Allgemeinmedizin abgelehnt. Die Vertreter der Länder haben sich mehrheitlich gegen diesen Vorschlag zur Stärkung der Allgemeinmedizin ausgesprochen.
Die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) und andere Verbände hatten den Vorschlag für ein allgemeinmedizinisches Pflichttertial oder -quartal unterstützt, um dem Hausärztemangel, der bereits jetzt vor allem im ländlichen Bereich besteht und sich in den nächsten Jahren erheblich verschärfen dürfte, entgegen zu wirken.

„Herr Prof. Dr. Gerlach, der Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität, sagte dazu in seiner Funktion als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin im Gespräch mit der FAZ: “Im übrigen Europa hat die Ausbildung in der Allgemeinmedizin ungleich stärkeres Gewicht, diesen Entwicklungsrückstand gilt es aufzuholen“. “Die Studenten werden in hochspezialisierten Universitätskliniken ausgebildet, die rund 0,5 Prozent der Patienten in Deutschland versorgen. Ihr späterer Arbeitsalltag sieht indes ganz anders aus. Sie sollten die Gelegenheit erhalten, dies konkret zu erfahren.” Er wünscht sich, wie auch alle anderen Vertreter seines Faches, eine Stärkung der Allgemeinmedizin. Aber nicht in der der zurzeit von den politischen Gremien favorisierten Form eines Zwangstertials, sondern wie von der DEGAM vorgeschlagen mit einer schrittweisen größeren Neustrukturierung des PJ.““ („PULS.“: „Medizinstudium: Pflichttertial Allgemeinmedizin?“).

Die neue ÄApprO verpflichtet die medizinischen Fakultäten allerdings gleichzeitig, ab 2019 für bis zu 20 Prozent der Studierenden einen PJ-Platz in der Allgemeinmedizin bereit zu stellen.

Die von Seiten der Studierenden vehement geforderte Erhöhung der Mobilität im PJ ist durch die neue ÄApprO berücksichtigt worden: „Während es bisher einfacher ist ein Tertial in Kenia zu absolvieren, als zwischen Münster und Köln zu wechseln, können Studenten künftig -”sofern genügend Plätze vorhanden sind” -, die Uniklinik während des PJ wechseln.“ (R. Beerheide: „Allgemeinmedizin-Pflicht im PJ ist vom Tisch“; Ärzte Zeitung online, 11.05.2012).

Bettina Wurche

 

Kommentare sind geschlossen.