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bvmd: für Einführung eines einheitlichen Satzes für PJ-Aufwandsentschädigung

Einführung eines bundesweit einheitlichen Satzes für PJ-Aufwandsentschädigung

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) spricht sich für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr gemäß des Höchstsatzes des Beitrags, geregelt in §13 BAföG, aus.Im Moment werden die von den Studierenden verrichteten Tätigkeiten im Praktischen Jahr oftmals nicht adäquat finanziell entschädigt. In vorangegangen Positionspapieren hat sich die bvmd bereits für eine einheitliche Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) ausgesprochen (1). Die Änderung der Approbationsordnung im Jahr 2013 deckelt die Gewährung von Geld- und Sachleistungen anhand §13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) (2). Die bvmd hält dies für einen geeigneten Weg einen reinen Qualitätswettbewerb der Ausbildungsstätten im Praktischen Jahr zu ermöglichen, da somit kein finanzieller Wettbewerb möglich ist.Nach Ansicht der bvmd sollte die Qualität der Lehre als Kriterium für die Auswahl des PJ-Lehrkrankenhauses im Vordergrund stehen. Die bvmd befürchtet, dass sich sonst im Rahmen der neu eingeführten PJ-Mobilität eine Bewerbung der Studierenden auf die finanziell attraktiven Häuser fokussieren wird. […]“
Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung der bvmd.

Für den Frankfurter Fachbereich Medizin gibt zurzeit noch keine einheitliche Regelung.
Vertreter einiger Lehrkrankenhäuser hatten bereits signalisiert, dass sie eine PJ-Aufwandsentschädigung für legitim halten und zahlen wollen.
Das Universitätsklinikum hat sich noch nicht offiziell geäußert.

bw

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