Ein Student hatte sich kürzlich zur Prüfungsvorbereitung Teile eines medizinischen E-Books heruntergeladen. Offenbar ein paar zu viel, denn wenig später kam eine Warnmail des Verlags, dass eventuell sein Account gesperrt würde.
Was war passiert?
Der Verlag beobachtet die Download-Gewohnheiten der Nutzer, um Missbrauch zu verhindern. Unter Missbrauch versteht der Verlag, wenn zu große Teile eines Werkes kopiert werden. Ein Download ist automatisch eine Privatkopie.
In kleinem Umfang werden Downloads von den Verlagen geduldet, aber eben nur bis zu einer gewissen Grenze. Und die war in diesem Fall überschritten. Jetzt bestand die Gefahr, dass der Account des Studenten gesperrt würde.
Nach dem Einloggen in Ihren Bibliotheks-Account bekommen Sie folgenden Hinweis:
„Die allgemeinen Nutzungsbedingungen sind einzuhalten.“
Es gibt an dieser Stelle keinen Hinweis darauf, wie diese konkret aussehen, das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen muss vom Nutzer auch nicht bestätigt werden.
Auch auf den Seiten der einzelnen Verlage befinden sich weitere Hinweise auf die Nutzungsbedingungen.
Fazit: Für den studentischen Nutzer ist der Download ohne Probleme möglich.
Die meisten User entwickeln kein Unrechtsbewusstsein.
Was sagen die studentischen User dazu?
„Aus Sicht eines Studenten befindet man sich im legalen Bereich, die Bücher herunterzuladen, da keinerlei Hinweise zu einem eingeschränkten Nutzungsrecht zu finden sind. Sich speziell nach Nutzungsbedingungen umzuschauen ist ebenfalls unlogisch, da das Angebot ja da ist. Warum sollte etwas angeboten werden was bei Benutzung nicht erlaubt sein soll. Unserer Meinung nach liegt es in der Pflicht der Verlage den Studenten über seine Nutzungsrechte zu informieren! Beziehungsweise den Download der E-Books nur zuzulassen, wenn man vorher die Nutzungsbedingungen auch bestätigt.“ meinen zwei Studenten zu dieser Problematik.
Wie können Sie Ärger vermeiden?
Bitte lesen Sie die Benutzungsverordnung der Uni-Bibliotheken durch:
„Benutzungsordnung § 18
6. Der Benutzerin oder dem Benutzer obliegt die Verantwortung dafür, dass bestehende urheber- oder persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen beim Kopieren oder Vervielfältigen aus Büchern oder sonstigen Materialien eingehalten werden.
http://www2.uni-frankfurt.de/39964396/beno-2008.pdf
Die Anerkennung der Benutzungsordnung ist konkludent mit der Zulassung zur Bibliotheksbenutzung verbunden.“
Das heißt: Wenn Sie die Bibliothek benutzen, haben Sie automatisch der Benutzungsordnung zugestimmt.
„Die Universitäts-Bibliothek kann aufgrund der technischen Gegebenheiten die Hinweise nicht überall und jedes Mal, wenn eine Volltextquelle angeklickt wird, einblenden.
Das müssten tatsächlich die Verlage auf ihren Servern leisten. Meist finden sich dort auch die entsprechenden Hinweise, aber eben im “Kleingedruckten”.
Fakt ist: Ganze Bücher dürfen weder kopiert noch als Ganzes heruntergeladen werden.
Das gilt für gedruckte Ausgaben ebenso wie für die E-Medien!“ hat uns die Universitäs-Bibliothek zu diesem Thema geschrieben.
Wie bleiben Sie als E-Book-User auf der sicheren Seite?
Bitte denken Sie beim Umgang mit e-Ressourcen daran: Selbstverständlich dürfen Sie Sie einzelne Ausdrucke oder elektronische Kopien von einzelnen Artikeln oder Kapiteln erstellen. Aber das darf nur ein kleiner Teil einer Datenbank, Zeitschrift oder eines Buches sein.
Sonst kann es passieren, dass Sie Ärger mit dem Verlag bekommen.
Und im deutschen Recht gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Bettina Wurche