Nutzen Sie für Studiengruppen, das Hochladen von Lernmaterialien und andere Studienangelegenheiten unbedingt OLAT, die offizielle e-Learning-Plattform des Fachbereichs.
Nutzen Sie für die Kommunikation mit allen Stellen der Universität ausschließlich Ihre offizielle studentische e-mail-Adresse.
Beide Systeme werden vom Hochschulrechenzentrum der Goethe-Uni gehostet und bieten die größtmögliche Sicherheit.
Soziale Netzwerke – Sonderfall Facebook
Facebook ist verbreitet, alle sind dabei und es ist einfach zu benutzen.
Damit lässt es sich sehr einfach auch zum Lernen und zur Kommunikation in den Lerngruppen nutzen.
Leider ist Facebook der Meinung, dass alle geteilten Inhalte (Texte, Bilder, …) ihm auch automatisch gehören. Das steht – gut versteckt – in den umfangreichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) unter Ziffer 2:
Ziffer 2. Der Austausch deiner Inhalte und Informationen
“Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die Du auf Facebook postest. [...] Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung aller IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.
Das bedeutet im Klartext:
Wenn Sie ein Bild oder einen Text posten wollen, müssen Sie das Urheberrecht daran besitzen und erlauben Facebook dessen unentgeltliche und weltweite Nutzung.
Wenn Sie also Unterlagen, die Ihnen in einem Kus zum Lernen zur Verfügung gestellt wurden, auf Facebook hochladen, verletzen Sie das Urheberrecht des Dozenten/des Instituts/…, der die Unterlagen entwickelt hat.
Sollten in diesen Unterlagen auch noch Fallstudien zu echten Patienten sein, verletzen Sie zusätzlich die Persönlichkeitsreichte der betroffenen Patienten.
Beides ist strafbar.
OLAT hingegen ist ein offizieller Bereich, in dem diese Arbeitsunterlagen abgelegt und bearbeitet werden dürfen. Gleichzeitig ist OLAT geschützt – nur ein begrenzter Nutzerkreis hat Zugriff.
Das Netz vergisst nicht!
Zusätzlich sollten Sie sich gut überlegen, was sie privat wo posten und kommunizieren.
Wenn Sie am nächsten Wochenende an einer Super-Party teilnehmen und dann Bilder von sich ins Netz stellen, dann bleiben die Bilder dort stehen.
Auch wenn es Ihnen eine Woche oder vier Jahre später vielleicht unangenehm sein könnte, komplett besoffen oder unvollständig bekleidet verewigt zu sein.
Denken Sie daran: Das Netz vergisst nicht!
Außerdem sollten Sie in Bezug auf Facebook unbedingt die Privatsphäreneinstellungen auf die höchstmögliche Sicherheitsstufe setzen.
Zusätzlich ist der Einsatz des Facebook-Privacy-Watcher oder eines ähnlichen Tools empfehlenswert:
“Facebook-Privacy-Watcher” ist ein kostenloses Tool , das von Wissenschaftlern der Technischen Universität Darmstadt entwickelt wurde. Es markiert farblich, wer auf Ihrem FB-Account was sehen kann und was wirklich „privat“ bleibt.
Bei der Nutzung mobiler Geräte bedenken Sie bitte:
Ihr Standort und Ihre Telefonnummer werden übermittelt. Sie können diese automatische Standortermittlung und –meldung abstellen, indem sie die Grundeinstellungen verändern.
Übrigens: Alle mobilen Geräte mit Internetzugang sollten einen Virenschutz haben.
Kundenkarten = Datenklau?
Nicht nur im Internet lauert der Datenklau:
Auch Kundenkarten vieler Großhandelsketten oder Kaufhäuser sammeln und übermitteln sehr viele Daten über Ihr Kaufverhalten: Was Sie wann, wo und zu welchem Preis kaufen. Und woher Sie kommen.
Auch darüber können Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellt werden.
Es ist nicht immer bekannt, an wen diese Daten noch weiter verkauft werden.
Denkanstoß: Man kann auch ohne Kundenkarten glücklich sein.
Widerstand gegen solche Praktiken der Datensammlung und des Weiterverkaufs an Dritte kann sich lohnen:
Der Spiegel berichtete im März dieses Jahres, dass die Deutsche Bahn beabsichtige, Bahncard-Kundendaten zu Marketingzwecken an Dritte weiterzuverkaufen. Die Meldung wurde sehr schnell von anderen Medien aufgegriffen, die Bahnkunden und Verbraucherschützer reagierten extrem verärgert. Die Deutsche Bahn ruderte dann sehr schnell zurück und wies alle Anschuldigen zurück: Das sei nie beabsichtigt gewesen. Die Nutzung für Marketing-Zwecke bezöge sich nur auf die Kunden des Bahncard-bonus-Programms. Die Daten würden nur innerhalb des Unternehmens genutzt: „Das heißt wohl in der Praxis, dass die Bahn diese Kundendaten nutzen kann, um im Auftrag anderer Unternehmen Werbung zu versenden, ohne dabei jedoch die Daten selbst außer Haus zu geben.“ Außerdem könnten die Kunden der Zusendung von Werbung widersprechen.
Fazit: Ein gewisses Maß an Vorsicht und Misstrauen im Umgang mit den eigenen Daten ist immer angebracht.
Unter dem Stichwort “Datenschutz” finden Sie in puls. zahlreiche weitere Tipps zu IHrer Netz-Sicherheit.