Artikelformat

Studium von Steuer absetzbar!

"PULS."-Presseschau

"PULS."-Presseschau

Die Kosten für ein Studium können bis zu 4 Jahre rückwirkend von der Steuer abgesetzt werden. Es muss sich bei dem Studium um die selbst finanzierte Erstausbildung handeln.
Abgesetzt werden können gegen Vorlage der entsprechenden Belege Kosten für Studiengebühren, Miete für Zweitwohnsitz am Studienort, Arbeitsmittel (Bücher, Büromöbel, Computer, Repetitorien…), Reisekosten und vieles anderes mehr. Bei Studierenden der Zahnmedizin z. B. können auch die entsprechenden Verbrauchsmaterialien steuerlich geltend gemacht werden.
Also: alle Quittungen, Kassenbons, Fahrkarten,… immer sammeln!
Lesen Sie dazu den ausführlichen Beitrag „Wie Studenten sich Steuern von morgen sparen“ auf Spiegel-Online von Berrit Gräber (1.10.2011).

bw

Lesen Sie dazu mehr:

„Mit Studium Steuern sparen“ (Lina Panitz; lt-online; 9.08.2011)

„Steuern: Urteil: Auch das Studium ist steuerlich absetzbar“ (Heike Anger; e-fellows-net; 18.08.2011)

 

Kommentare sind geschlossen.