Sie sind verantwortlich für Ihren web-Content!
Vorsicht beim „digitalen Striptease“!
Internet-Aktivitäten wie Blogs, Homepages oder das Mitmachen in Communities verraten persönliche Daten:
Wohnort, Beruf/Studium, Hobbies, Alter,…
Alles, was auf einer Homepage, in einem Blog oder in den Communities gepostet wird, ist für (fast) jedermann öffentlich sichtbar. Auch wenn Sie jeweils nur kleine Informationsbröckchen preisgeben, ergeben alle Informationen gemeinsam erstaunlich weitreichende Informationen über Ihre Person.
Über die Eingabe eines Namens bei www.google.de kommen Sie mit wenigen Klicks an alle öffentlich verfügbaren Daten zu einer Person. Mit speziellen Suchmaschinen für die Personensuche wie www.yasni.de werden alle bei Communities publizierten Daten (Xing, Facebook, StayFriends,…), Medienberichte, Forenbeiträge und andere Texte zu einem Dossier zusammengestellt.
Sie müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass ins worldwideweb gestellte Informationen öffentlich zugänglich sind.
Darum sollten Sie niemals persönliche oder gar intime Daten auf Blog, Homepage oder Community kommunizieren. Zusätzlich denken Sie bitte unbedingt daran, Ihre Sicherheitsbarrieren bei XING, Facebook, … möglichst hoch einzustellen.
Das Netz vergisst nicht!
Einmal gepostete Daten sind de facto nie wieder zu löschen, weil ihre Weiterleitung und Vervielfältigung nicht kontrollierbar ist.
Neben persönlichen Peinlichkeiten können unangenehme Inhalte auch beruflich schwerwiegende Folgen haben:
Sie müssen damit rechnen, dass künftige Arbeitgeber sich auch im www über Sie informieren können. Negative Inhalte können dazu führen, dass Sie als Bewerber abgelehnt werden!
Darüber sollten Sie unbedingt nachdenken, bevor Sie peinliche Photos ins Netz stellen.
www ist nicht gleich „vogelfrei“
Internet-Aktivitäten wie Blogs, Homepages, das Mitmachen in Communities,… verraten persönliche Meinungen. Auch auf Ihrem persönlichen Blog, Ihrer eigenen Homepage oder in ihrer Community gelten die juristischen Rahmenbedingungen: Die Veröffentlichung von Gewalt verherrlichenden, pornographischen und rassistischen Inhalten ist strafbar.
Noch wichtiger ist die vertrauliche Behandlung ihrer Studieninhalte.
Bilder oder Texte, die die Persönlichkeitsrechte von Patienten betreffen (z. B. Abbildungen aus der Rechtsmedizin-Vorlesung) haben außerhalb des Hörsaals oder der Lernplattform OLAT absolut nichts zu suchen.
Neben der juristischen Dimension kommt in diesem Fall noch die moralische Dimension dazu: Wie würden Sie reagieren, wenn Bilder Ihrer verunglückten, verletzten oder getöteten Freunde oder Verwandten bei Facebook auftauchen? Oder Sie selbst Patient oder Opfer sind und ihre Bilder öffentlich zur Schau gestellt werden?
Respektieren Sie die Persönlichkeitsrechte anderer Personen!
Das Urheberrecht gilt auch im Netz!
Im Computer-Zeitalter wird das Plagiat sehr einfach gemacht: „Copy/Paste“ lautet die Zauberformel.
Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Texte (dazu gehören auch Vorlesungsunterlagen, die Sie nicht selbst angefertigt haben) oder Bilder (z. B. abphotographierte Abbildungen aus Vorlesungen) verstößt gegen das Urheberrecht und ist strafbar (s. u.).
Es gibt einen riesengroßen Unterschied zwischen Plagiat und Zitat:
Zitate sind, besonders in der wissenschaftlichen Community, selbstverständlich notwendig und erlaubt. Sie müssen aber unbedingt als Zitate gekennzeichnet werden:
Ein wörtliches Zitat steht in Anführungszeichen und enthält die vollständige Quellenangabe.
Ein Zitat kann leicht umformuliert werden (sinngemäßes Zitat) und muss dann ebenfalls die vollständige Quellenangabe enthalten.
Erst durch die vollständig eigenständige Bearbeitung eines Textes entsteht ein eigener Text.
Texte und Bilder fallen unter den Urheberrechtsschutz. Das Verwenden fremder Texte und Bilder ist strafbar.
Wer fremde Texte als eigene ausgibt, macht sich des Plagiats schuldig.
„Plagiat“ bedeutet das „bewusste Aneignen fremden Geistesguts“.
Das Plagiat an sich ist nicht strafbar, aber anstößig.
Falls Sie dabei allerdings auch noch gegen das Urheberrecht verstoßen, machen Sie sich strafbar und können dafür juristisch belangt werden. Dabei kommen schnelle viele Tausend Euro zusammen, da Sie neben der Strafe auch Ihre Anwaltskosten und natürlich die Gerichtskosten übernehmen müssen.
Im für Studierende wahrscheinlich schlimmsten Fall können Sie durch eine Prüfung fallen. Fast alle Fachbereiche setzen mittlerweile Plagiats-Software ein: Wird Ihnen in einer Arbeit das Plagiat nachgewiesen, ist die Arbeit ungültig. Jeder Täuschungsversuch wird außerdem dem Dekanat angezeigt, das sich gerichtliche Schritte vorbehält.
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