Artikelformat

Recht im Studium: Wie zitiere ich richtig?

Im Computer-Zeitalter ist die Tastenkombination „Copy/Paste“ selbstverständlich und geht schon fast automatisch von der Hand. „Copy/Paste“ kann schnell zum Beginn einer Straftat werden.
Fast alle Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt, d. h. sie gehören jemandem. Das Kopieren dieser urheberrechtlich geschützten Texte oder Bilder verstößt gegen das Urheberrecht und ist damit strafbar.

Im „StarterKit: Einführung in Datenschutz und Online-Recht für Studierende“ hatten wir bereits eine kleine Einführung dazu gebracht.

Zitieren statt kopieren/plagiieren

Kopieren ist verboten, Zitieren ist allerdings absolut legal. Wenn ein Text (Bild,…) korrekt als Zitat gekennzeichnet wird, liegt kein geistiger Diebstahl (=Plagiat) vor, sondern eine seriöse und juristisch korrekte wissenschaftliche Vorgehensweise.
Das richtige Zitieren will gelernt sein.

Grundsätzlich gilt:
Bei einem direkten oder wörtlichen Zitat muss der zitierte Text exakt der Vorlage entsprechend wiedergegeben werden. Sie dürfen dabei nicht einmal Rechtschreib- oder andere Fehler korrigieren. Das Zitat muss immer in Anführungszeichen stehen.
Bei einem indirekten oder sinngemäßen Zitat formulieren Sie die Aussage des Textes in Ihren eigenen Worten. Ein sinngemäßes Zitat steht nie in Anführungszeichen.
Jedes Zitat muss durch eine Literaturangabe gekennzeichnet sein.

Eine wissenschaftliche Arbeit besteht immer noch zuallererst aus Ihrer eigenen Leistung. Ihr eigener Text  mit den Methoden, Materialien, Ergebnissen und der Diskussion, wird durch ausgewählte, passende Zitate untermauert. Achten Sie sorgfältig darauf, alle wesentlichen wissenschaftlichen Arbeiten zitiert zu haben, aber zitieren Sie nicht zu viel.

Auf diesen Seiten finden Sie einige detaillierte Einführungen zum richtigen Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten:

„Hinweise zur Anfertigung einer Seminararbeit“ (Prof. P. Harms der RWTH Aachen)

„Zitieren und Bibliographieren […]“ (Institut für Ethnologie, Universität Münster)


Kein Pardon für Diebe

Geistiger Diebstahl (Plagiat) kommt vor.
Allerdings rüsten Dozenten und Fachbereiche mittlerweile auf und setzen Plagiatssoftware ein.

Wenn Sie beim Plagiieren erwischt werden, drohen Ihnen folgende Sanktionen:

-          Die Prüfung wird als „Nicht bestanden“ gewertet.

-          Im Fachbereich Medizin der Goethe-Universität wird jeder Täuschungsversuch dem Dekanat angezeigt, das sich rechtliche Schritte vorbehält.

-          An einigen Hochschulen droht die Exmatrikulation.

Also: Lieber richtig zitieren.
Ein korrektes Literaturverzeichnis mit hochkarätigen Quellenangaben ziert jede Arbeit.

Zur Literaturangabe und dem Literaturverzeichnis können Sie demnächst auf “PULS.” mehr lesen

bw

3 Kommentare

  1. Unsere Uni und mache Fachbereich mögen das tun.
    Der Fachbereich 16 Medizin verwendet keine “Plagiats-Prüf-Software”

  2. Pingback: Recht im Studium: Zitat und Literaturangabe « PULS.