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Recht im Studium: Selbstverpflichtung zum Schutz des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts

Ab diesem Semester müssen Sie als Studierende(r) eine Selbstverpflichtung zum Schutz des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts unterzeichnen.

Die  Selbstverpflichtung_Studierende verpflichtet Sie auf die Einhaltung bestehender Gesetze, sie muss von Ihnen unterschrieben werden und kommt in Ihre Akte. In diesem Beitrag ist ein Link zum Formular hinterlegt, sie können es ansehen und für sich selbst ausdrucken. Im Zuge der verbreiteten Nutzung Neuer Medien im Studium kommt es, wissentlich oder unwissentlich, vermehrt zu Daten-Missbrauch.
Am häufigsten kommt das Kopieren von nicht selbst erstellten Texten oder Abbildungen vor.

Viele Texte und Bilder dürfen für die Nutzung zum Lernen genutzt werden, sie müssen aber eindeutig als Zitat gekennzeichnet werden. Ohne diese Kennzeichnung liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor. Die in der Selbstverpflichtung genannte „Nutzung im Rahmen der Lehrveranstaltung“ umfasst auch die Vor- und Nachbereitung der Lerninhalte sowie Prüfungsvorbereitungen.
Spätestens mit Ihrer Exmatrikulation dürfen Sie auf das Material nicht mehr zugreifen.

bw

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