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Recht im Studium: Copy/Paste = Exmatrikulation?

Ab diesem Semester müssen Sie als Studierende(r) eine Selbstverpflichtung zum Schutz des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts unterzeichnen.

Was ist das Urheberrecht?

„Urheber“ sind die Autoren von Texten und anderen Daten bzw. Photographen von Photos.
Sie haben ein Copyright auf ihre Arbeiten. Ihre Texte, Photos, Tabellen,… dürfen nicht einfach ohne ihre Einwilligung kopiert werden.
Sie dürfen allerdings zitiert werden. Ein Zitat muss immer eine vollständige Quellenangabe enthalten.
Das Kopieren von Texten und Abbildungen, ohne sie korrekt als Zitat zu kennzeichnen, ist ein Plagiat und entspricht einem geistigen Diebstahl. Eine Folge kann eine Schadensersatzforderung des Urhebers sein.

Plagiat und Täuschungsversuch

Wenn Sie in einer Prüfungs-Arbeit oder Dissertation fremde Texte oder Abbildungen nicht korrekt zitieren, machen Sie sich des Plagiats schuldig und begehen einen  Täuschungsversuch.
Mittlerweile ist an der Goethe-Universität sehr gute Plagiats-Software vorhanden.
Ein Täuschungsversuch wird sehr wahrscheinlich entdeckt.
Eine solche Arbeit wird meistens als „nicht bestanden“ gewertet und der Täuschungsversuch auf jeden Fall dem Dekanat gemeldet.
Im schlimmsten Fall kann das zur Zwangsexmatrikulation führen.

Ein Täuschungsversuch hat noch weitere unangenehme Nebenwirkungen:
Wer einen Täuschungsversuch unternimmt, schädigt seinen eigenen Ruf.

Also: Besser gleich richtig zitieren, um alle Missverständnisse zu vermeiden.

bw

Lesen Sie dazu auch:

Starter-Kit: Einführung in Datenschutz und Online-Recht für Studierende

„Copy, Paste, Rauswurf!“

„Beim Abschreiben setzen Studenten ihre Karriere aufs Spiel“

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