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Medizinstudium: Was ändert sich in der ÄAppO?

Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) ist durch eine Änderungsverordnung (ÄV) ergänzt worden. In den letzten Wochen hatte „PULS.“ über Inhalte und Streitpunkte der Neuregelung berichtet und wie die Studierendenverbände die Änderungen einzuschätzen versucht.
Mehrere „PULS.-Leser haben angeregt, folgende Fragen noch einmal allgemein verständlich zu beantworten:

Was bedeutet die Novelle der ÄAppO konkret?
Wann wird was umgesetzt?
Welche Semester sind davon betroffen?

Das Gesetz soll – nach derzeitiger Information (ohne Gewähr!)– ab dem 01.06.2012 in Kraft treten, auf jeden Fall aber noch in diesem Jahr. Manche Änderungen sind dann sofort gültig, andere werden mit Übergangsfristen bis 2019 umgesetzt.
Der Studiendekan für den vorklinischen Studienabschnitt Herr Prof. Dr. Nürnberger und die „PULS.“-Redaktion haben die Änderungen für Sie in die chronologische Reihenfolge ihrer jeweiligen Einführung gebracht und kommentiert.

Für alle:
ab dem Tag nach Verkündung der Gesetzesänderung (voraussichtlich 01.06.2012):
Das Krankenpflegepraktikum wird auch anerkannt, wenn es in einer Rehabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand, z. B. in der neurologischen oder geriatrischen Rehabilitation, durchgeführt wurde.
Zur Sicherheit wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Landesprüfungsamt.

Vorklinischer Studienabschnitt:
Keine Änderungen

Klinischer Studienabschnitt:
ab dem Tag nach Verkündung der Gesetzesänderung:
Das Praktische Jahr darf in Teilzeit durchgeführt werden.
Die zulässigen Fehltage im Praktischen Jahr werden weiterhin von 20 auf 30 Ausbildungstage erhöht, damit können Belastungen durch familiäre Pflichten oder schwerer Erkrankung besser aufgefangen werden. Aber: Pro Tertial dürfen es nicht mehr als 20 Fehltage sein.
Das bedeutet, dass jetzt ein echtes Teilzeitstudium möglich wird! Ein PJ in Teilzeit dauert dann allerdings auch entsprechend länger.
Ein Riesenschritt nach vorn für Studierende, die neben dem Studium arbeiten oder eine Familien versorgen müssen.
Bisher ist nicht geklärt, ob sich das Teilzeitstudium auf prozentuale Anteile des PJ bezieht (100 %, 75 % oder 50 %) oder ob auch Tertiale in Teilzeit gemacht werden können.

Ab 2013:
Für Studierende, die nach dem 01.10.2013 die Zulassung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung beantragen (also im Frühjahr 2013 ins PJ gehen):
Die viermonatige Famulatur im Medizinstudium wird für einen Monat in der hausärztlichen Versorgung, für einen Monat in der ambulanten Krankenversorgung und für zwei Monate in einem Krankenhaus abgeleistet werden.
Diese Regelung ist nicht optional!
Wichtig: Falls Sie bisher noch nicht einen Monat Famulatur in der hausärztlichen Versorgung abgeleistet haben, müssen Sie das nachholen! Auch wenn Sie Ihre vier Monate schon voll geleistet haben. Es sind nur noch wenige Monate Zeit.

Für Studierende, die nach dem 01.10.2013 in das Praktische Jahr gehen:
Die Mindestdauer des Blockpraktikums in der Allgemeinmedizin wird verdoppelt: Es dauert dann zwei Wochen.
Das ist für Frankfurt keine Neuerung, es wird bereits Jahren so gehandhabt.

Ab dem 01.04.2013
Das PJ soll an jeder Universitätsklinik in Deutschland bzw. den daran angegliederten Lehrkrankenhäusern absolviert werden können. Dies erhöht die nationale Mobilität zumindest im Praktischen Jahr.
Das Lehrkrankenhaus muss gewährleisten, dass das Logbuch der Heimatuniversität eingehalten wird.
Dies sollte aber kein großes Problem werden, da die Logbücher erhebliche Übereinstimmungen aufweisen dürften.
In Frankfurt gibt es bis dato übrigens noch kein gültiges PJ-Logbuch, es befindet sich noch in der Entwicklung.

Ab 2014:
Für Studierende, die nach dem 01.01.2014 in das Praktische Jahr gehen
(die jetzigen 6. Semester = 2. klinisches Semester):
Das Hammerexamen wird auf einen schriftlichen Teil vor und einen mündlichen Teil nach dem Praktischen Jahr aufgeteilt.
Während des Praktischen Jahres können sich Studierende so auf den Erwerb klinisch-praktischer Fähigkeiten konzentrieren. Eine Zulassung gegen Semesterende im Januar bzw. Juli ermöglicht nach knapp vier Monaten Vorbereitungszeit die Teilnahme am schriftlichen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im April bzw. Oktober.
Das PJ beginnt Mitte Mai bzw. Mitte November.
Nach diesem praktischen Ausbildungsteil erstreckt sich der Zeitraum des mündlichen Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung von Mai bis Juni, bzw. November bis Dezember – also gleich im Anschluss an das PJ.

Ab 2016:
Für Studierende, die den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab Oktober 2016 absolvieren wollen:

Der Querschnittsbereichs 14 unter dem Namen „Schmerzmedizin“ wird eingeführt. Studierende müssen in diesem Querschnittsbereich dann einen Leistungsnachweis erworben haben.
Der neue Querschnittsbereich 14 wird vor allem aus dem Stundenkontingent des QB 13 (Palliativmedizin), der bisher die Schmerztherapie teilweise mit beinhaltet hat, gespeist.

Bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Oktober 2019:
Für das Wahltertial „Allgemeinmedizin“ im Praktischen Jahr müssen die Universitäten zunächst (bis Okt. 2015) für 10 % und in einer Übergangsfrist (bis Okt. 2017) dann für 20 % der Studierenden einen Platz für das viermonatige Wahltertial Allgemeinmedizin anbieten können. Ab 2019 müssen genügend Allgemeinmedizin-Plätze für alle Bewerber zur Verfügung gestellt werden können.
In Frankfurt gibt es gegenwärtig bereits für 5 % unserer Absolventen einen Allgemeinmedizinischen PJ-Platz.
Die Aspekte „soziale und kommunikative Fähigkeiten“ sollen verpflichtend Eingang in die ärztliche Ausbildung erhalten. Das wird ab sofort umgesetzt und ist ab sofort auch Gegenstand des M2.
Später, ab dem 01.01.2014, wird die ärztliche Gesprächsführung im 3. Abschnitt des Staatsexamens, also mündlich, geprüft.

Bitte beachten Sie: Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Hier finden das Original der ÄAppO und der Änderungs-Verordnung.

Prof. Dr. Frank Nürnberger, Bettina Wurche

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