Pressemitteilung der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) vom Montag, 14.05.2012:
“Medizinstudierende begrüßen die Änderung der Approbationsordnung
Der Bundesrat verabschiedete am vergangenen Freitag die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte. Im Zuge dessen wurde die Splittung des Hammerexamens, der Querschnittsbereich 14 „Schmerzmedizin“ und eine erhöhte Mobilität im Praktischen Jahr beschlossen.
Der Länderantrag, das Praktische Jahr (PJ) zu quartalisieren und einen Pflichtabschnitt Allgemeinmedizin einzuführen, wurde abgelehnt.
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) begrüßt die beschlossenen Änderungen nachdrücklich. Die Splittung des Hammerexamens gibt den Studierenden die Möglichkeit, während des Praktischen Jahres einen stärkeren Fokus auf den Erwerb klinisch-praktischer Fähigkeiten zu legen. Die verlängerte Vorbereitungszeit auf den schriftlichen Teil des Examens ist dabei essentiell, um den Prüfungserfolg nicht zu gefährden.
Besonders positiv bewerten die Studierenden die Ablehnung des Pflichtquartals Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr. Wie in bisherigen Positionierungen erläutert und durch etliche Protest- und Unterschriftenaktionen in der vergangenen Woche demonstriert, wäre die rein quantitative Steigerung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium durch Einführung solcher Pflichtabschnitte kontraproduktiv. (1) (2) (3) (4) Eine qualitative Stärkung der Allgemeinmedizin wie sie beispielsweise durch eine flächendeckende Einführung von Lehrstühlen zu erwarten wäre, wird aber weiterhin ausdrücklich befürwortet. (5) Gerne möchte sich die bvmd auch zukünftig konstruktiv in die Debatte zu den Möglichkeiten einer Attraktivitätssteigerung der Allgemeinmedizin in Ausbildung, Weiterbildung und Niederlassung einbringen.
Folgende Veränderungen, die spätestens zum 01. Januar 2014 in Kraft treten, ergeben sich aus der Novellierung der Approbationsordnung für die Studierenden (paraphrasiert aus den Drucksachen 862/11 und 238/12, die dem Bundesrat zum Tagesordnungspunkt 61 am 11.05.2012 vorgelegt wurden) – alle Angaben ohne Gewähr.
1. Das Staatsexamen wird auf einen schriftlichen Teil vor und einen mündlichen Teil nach dem Praktischen Jahr aufgeteilt. Während des Praktischen Jahres können sich Studierende so auf den Erwerb klinisch-praktischer Fähigkeiten konzentrieren. Studierende, die nach dem 01.01.2014 in das Praktische Jahr gehen, sind dadurch von dieser Änderung betroffen. Eine Zulassung gegen Semesterende im Januar bzw. Juli ermöglicht nach knapp vier Monaten Vorbereitungszeit die Teilnahme am schriftlichen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im April bzw. Oktober. Das Praktische Jahr beginnt in der zweiten Hälfte der Monate Mai bzw. November. Nach diesem praktischen Ausbildungsteil erstreckt sich der Zeitraum des mündlichen Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung von Mai bis Juni, bzw. November bis Dezember.
2. Das Praktische Jahr soll ab dem 01.04.2013 an jeder Universitätsklinik in Deutschland bzw. den entsprechend angegliederten Lehrkrankenhäusern absolviert werden können. Dies erhöht die nationale Mobilität zwischen den schon vorhandenen Lehrkrankenhäusern im Praktischen Jahr. Das Lehrkrankenhaus muss gewährleisten, dass das Logbuch der Heimatuniversität eingehalten wird.
3. Die Einführung eines Querschnittsbereichs 14 unter dem Namen „Schmerzmedizin“ wurde beschlossen. Studierende, die sich für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem 01.10.2016 anmelden, müssen in diesem Querschnittsbereich einen Leistungsnachweis erworben haben.
4. Die viermonatige Famulatur im Medizinstudium sollen nach neuer Gesetzesänderung für einen Monat in der hausärztlichen Versorgung, für einen Monat in der ambulanten Krankenversorgung und für zwei Monate in einem Krankenhaus abgeleistet werden. Studierende, die nach dem 01.10.2013 die Zulassung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung beantragen, sind von dieser Änderung betroffen.
5. Die Mindestdauer des Blockpraktikums in der Allgemeinmedizin wird verdoppelt von bisher eine auf zwei Wochen. Studierende, die nach dem 01.10.2013 in das Praktische Jahr gehen, sind von dieser Änderung betroffen.
6. Das Praktische Jahr darf ab dem Tag nach Verkündung der Gesetzesänderung in Teilzeit durchgeführt werden. Die zulässigen Fehltage im Praktischen Jahr werden weiterhin von 20 auf 30 Ausbildungstage erhöht, um Familie, Beruf beziehungsweise Studium besser miteinander vereinbaren zu können.
7. Für das Wahltertial im Praktischen Jahr soll die Vorgabe aufgenommen werden, dass Universitäten zunächst 10 und in einer Übergangsfrist dann 20 Prozent der Studierenden einen Platz für das viermonatige Wahltertial Allgemeinmedizin einzuräumen haben.
8. „Bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Oktober 2019 stellen die Universitäten sicher, dass alle Studierenden der jeweiligen Universität den Ausbildungsabschnitt [...] in der Allgemeinmedizin absolvieren können.“
9. Die Aspekte „soziale und kommunikative Fähigkeiten“ sollen verpflichtenden Eingang in die ärztliche Ausbildung erhalten.
10.Das Krankenpflegepraktikum soll ab dem Tag nach Verkündung der Gesetzesänderung in einer Rehabilitationseinichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand, wie in der neurologische oder geriatrische Rehabilitation, anerkannt werden.
(1) bvmd.de/fileadmin/intern_alle/Positionspapiere/2009/2009-11-01_Positionspapier_PJ- Quartalisierung.pdf
(2) bvmd.de/fileadmin/intern_alle/Positionspapiere/2011/2011-05-01_Positionspapier_Staer- kung_der_Allgemeinmedizin.pdf
(4) bvmd.de/news/bilder_der_protestaktionen/
Quelle: Presssprecher bvmd”
Dateien:
2012-05-14_PM_AEnderung_der_Approbationsordnung.pdf
bw