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Kommentar: Zitat oder Plagiat, Herr zu Guttenberg?

Die Doktorarbeit des amtierenden Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg ist eines der brandheißen Themen in der deutschen Medienlandschaft.
Leider nicht der Inhalt, sondern die “kleinen” Formalitäten am Rande. Es geht um nichts Geringeres als den Vorwurf des Plagiats, des geistigen Diebstahls.

Offenbar stammen viele Textpassagen anderen Büchern, Zeitungsartikeln und Manuskripten. Nun gehört es zur Methode des wissenschaftlichen Arbeitens, die Ergebnisse anderer Personen zu zitieren. Eine der Grundfesten der wissenschaftlichen Arbeit ist allerdings das korrekte Zitieren. Das fremde Gedankengut muss mit einer vollständigen Quellenangabe belegt werden. „Muss“, nicht „kann“!

Erst durch die Quellenangabe wird aus einer übernommenen Textpassage ein Zitat.

Versehen (=Schlamperei) oder Vorsatz (=Betrug)?

Bei einer umfangreichen Arbeit ist es sicherlich möglich, die eine oder andere Quellenangabe zu vergessen. Das wäre dann ein Fehler. In einer wissenschaftlichen Arbeit darf ein solcher Fehler aber nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen passieren, um als „Versehen“ glaubhaft zu sein.
Passiert dieser Fehler an vielen Stellen und übersteigt er ein gewisses Maß (manche Fachbereiche setzen maximal 10% dafür an), wird die Vorgehensweise anrüchig, es keimt der Verdacht des Plagiats.
Wenn bereits in der Einleitung fremde Texte ohne Quellenangabe zu finden sind, wird es hochnotpeinlich. Gerade in der Einleitung hat der Doktorand bzw. Diplomand oder Habilitand die Gelegenheit, die eigenen Gedanken und die Motivation zu genau dieser Arbeit zu formulieren. Dass ausgerechnet an derart exponierter Stelle einer Arbeit eine Quellenangabe „vergessen“ wird, spricht in extremer Weise gegen den Autor. Durch ein solches Vorgehen wird aus einer Schlampigkeit ein Plagiat. Ein Plagiatsvorwurf ist für einen Akademiker keine Kleinigkeit, sondern kratzt an der wissenschaftlichen Kompetenz.
Ein Plagiat ist kein Kavaliersdelikt!
Ein Plagiat, das zur Aberkennung eines akademischen Titels führt, kann den Arbeitsplatz kosten!

Abschreiben ist respektlos

Das Abschreiben und Verwenden des geistigen Eigentums anderer Personen ist unverschämt und respektlos diesen gegenüber.

Die eigene geistige Leistung ist das Kapital des arbeitenden Denkers. Spätestens mit der Publikation ist die Leistung auch mit dem Urheberrecht gesichert. Diese geistige Leistung darf auch von Dritten wiedergegeben oder genutzt werden, es darf aber keinen Zweifel an ihrer Urheberschaft geben.

Es ist nicht Aufgabe des Studierenden-Magazins „PULS.“, ein Urteil über Herrn zu Guttenbergs Arbeit zu fällen.

Aber es ist ein schöner Aufhänger, noch einmal auf die Wichtigkeit des korrekten Zitierens in wissenschaftlichen Arbeiten hinzuweisen.

„PULS.“-link für Herrn zu Guttenberg?

„PULS.“-LeserInnen hätten es besser gewusst.
Vielelicht sollten wir Herrn zu Guttenberg einen link  zu „PULS:“ senden?

Wir hatten zu dem Thema „Richtiges Zitieren“ bereits mehrere Beiträge gebracht:

Recht im Studium: Copy/Paste = Exmatrikulation

Recht im Studium: Wie zitiere ich richtig?

Recht im Studium: Zitat und Literaturangabe

Bettina Wurche

5 Kommentare

  1. … es sind ja wirklich nicht nur die drei Fußnoten. Die Süddeutsche Zeitung hat heute einen Kommentar von Hugo Steinfeld publiziert, der das ganze Desaster auf den Punkt bringt: (Zitat:Man kann nicht auf der einen Seite erklären, Bildung sei die wichtigste Ressource dieses Landes, um auf der anderen Seite die Qualifikationsstandards dem Populismus zu überlassen. Man kann Wissenschaft nicht gleichzeitig beschwören und verachten. Geschehen ist es trotzdem. Darin besteht die Verheerung, die diese Affäre zurücklässt. http://www.sueddeutsche.de/karriere/guttenberg-und-die-plagiatsaffaere-die-verachtete-wissenschaft-1.1064590-2

  2. Hallo Feliks_Dzerzhingsy!
    “Was soll die Aufregung?” – es geht eben darum, dass diese “drei Fußnoten” gefehlt haben. Es geht ums Prinzip. Außerdem wenn es sich tatsächlich nur um diese “drei Fußnoten” handeln würde, könnte Herr zu Guttenberg das leicht klären.