Ab dem 01.03. gilt das Hessenticket!
Für 5,00 € zusätzlich können dann die Studierenden der Goethe-Universität durch ganz Hessen fahren. Dazu müssen Sie ab dem 01.03 aber nochmals an einen Validierer gehen, um den zusätzlichen NVV-Aufdruck zu bekommen (NVV – Nordhessischer Verkehrsverbund).
Lesen Sie die mehr dazu in der AStA-Pressemitteilung vom 23.01.2013:
„Weitere Infos zur Erweiterung des Semesterticket-Geltungsbereichs auf Nordhessen
Liebe Studierende,
dank der vielfältigen Informationen zur Wahl des Studierendenparlaments konnte die Erweiterung des Semestertickets auf den nordhessischen Bereich breit kommuniziert werden. Allerdings sind dadurch einige offene Fragen entstanden, die mit dieser Mitteilung beantwortet werden sollen.
Kommt das “Hessenticket” wirklich?
Eindeutig JA. Der NVV-Semesterticketvertrag wurde vom derzeitigen AStA-Verkehrsreferat erfolgreich im Studierendenparlament durchgesetzt und das Uni-Präsidium hat zugestimmt.
Da der Vertrag sogar einen Monat Vorlauf hat, gilt bereits ab dem ersten März freie Fahrt in ganz Hessen im öffentlichen Nahverkehr.
Beim Validieren der Goethe-Card wird nur das bisherige NVV-Übergangsgebiet aufgedruckt. Warum?
Erst ab dem 01. März gilt das “Hessenticket”. Leider ist es technisch seitens des Hochschulrechenzentrums (HRZ) nicht machbar, das NVV-Logo schon vorher mit einem separaten Gütligkeitszeitraum aufzudrucken. Daher ist es zwingend notwendig ab dem 01. März nochmals an einen Validierer zu gehen, um sich das zusätzliche NVV-Logo aufdrucken zu lassen. Da das HRZ ab dem 01. März alle Validierer einzeln umstellen muss, kann es allerdings passieren, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Diesbezüglich stehen wir in Kontakt mit dem Rechenzentrum und versuchen hier mögliche Probleme zu minimieren.
Warum kann bereits ab dem 01. März im NVV gefahren werden?
Auch der momentane RMV-Semesterticketvertrag sieht eine analoge Regelung vor. Da viele Neustudierende bereits vor Semesterbeginn Vorkurse besuchen müssen und meistens auch noch auf der Suche nach einer Unterkunft sind, wurde vor einigen Jahren mit dem neuen RMV-AStA-Semesterticketvertrag ein Monat Vorlauf vereinbart, damit Neustudierende nicht mit zusätzlichen Fahrtkosten belastet werden. Diese Regelung wurde vom NVV übernommen und gilt natürlich nicht nur für Neustudierende. Daher können alle bereits ab dem 01. März in Nordhessen fahren, sofern das NVV-Logo bereits aufgedruckt wurde.
Warum bekommen die anderen Frankfurter Hochschulen, z.B. die FH Frankfurt, kein “Hessenticket”?
Der NVV-Semesterticketvertrag ist ausschließlich das Ergebnis zwischen dem AStA der Uni Frankfurt und dem NVV. Zwar sollte auf Initiative des jetzigen AStAs anfangs ein koordiniertes Auftreten diverser ASten aus Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden gegenüber dem NVV erfolgen. Aber leider hat sich das Interesse der anderen ASten schnell wieder gelegt, so dass unser AStA alleine Verhandlungen mit dem NVV begonnen hatte.
Warum muss jeder 5 Euro zusätzlich bezahlen?
Dieser günstige Preis von 5 Euro konnte nur zustande kommen, indem sich alle Studierenden mit ihrem Semesterbeitrag an dem solidarischen NVV-Semesterticket beteiligen. Ein Anschluss-Semesterticketmodell wäre erheblich teurer. Beispielsweise kosten die Anschluss-Semestertickets für die Verkehrsverbünde VRN und RNN 170 Euro bzw. 150 Euro pro Semester.
Falls noch weitere Fragen offen sind, meldet Euch einfach beim AStA-Vekehrsreferat.“
bw