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Erststudium doch nicht steuerlich absetzbar

"PULS."-Presseschau

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Die Entscheidung, dass das Erststudium künftig steuerlich absetzbar sein solle, ist nun doch wieder gekippt worden. Der Finanzausschuss der  Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP hat dies in einer Sitzung Ende Oktober beschlossen. Statt der steuerlichen Absetzbarkeit des Erststudiums als Werbungskosten soll allerdings der Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro erhöht werden.
Der Präsident des Deutschen Studentenwerks Rolf Dobischat hält es aber für wahrscheinlich, dass über die Absetzbarkeit der Studienkosten letztendlich das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird.
Das allerletzte Wort ist also noch nicht gesprochen. Darum ist es für Studierende ratsam, weiterhin alle Ausgaben-Belege zu sammeln.

Lesen Sie mehr dazu in Kosten für Erststudium auch in Zukunft nicht steuerlich absetzbar“ (Deutsches Ärzteblatt) vom 27.10.2011

bw

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