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Das Hochschulrechenzentrum, mein HRZ-Account und ich (Teil 2)

QIS/LSF: das universitäre Informationssystem

Das universitäre Informationssystem QIS kann ziemlich viel:
Ohne Anmeldung kann man das Vorlesungsverzeichnis, ein Telefon- und Personenverzeichnis und einen Veranstaltungskalender abrufen.
Nach der Anmeldung mit dem HRZ-Account geht es weiter in die personalisierten Daten:

„Gerade die Abfrage der Prüfungsergebnisse und des Studienstandes sparen Zeit und Arbeit bei Studierenden und dem Prüfungsamt. Langfristig sollen Studierende das Prüfungsamt nur noch für persönliche Beratung, aber immer weniger für Verwaltungsvorgänge aufsuchen müssen.“
Für manche besonders sensible Daten muss neben dem persönlichen Login noch eine iTAN angegeben werden (iTAN: Indizierte Transaktionsnummer). Der Grund: Falls Ihr Passwort doch mal in die falschen Hände geraten ist, steht mit der iTAN eine zweite Sicherheitsbarriere zur Verfügung. Diese Sicherheitsstufe ist der des Online-Bankings vergleichbar.
Die erste iTAN-Liste wird bei der Immatrikulation vom HRZ ausgegeben, sowie alle iTANs aufgebraucht sind, muss man eine neue Liste generieren.

HRZ: Sonderfall Campus Niederrad

Der Mediziner-Campus Niederrad hat eine Sonderstellung: es gibt weder ein HRZ-Service-Center noch Poolräume mit Hardware.
Hier ist das Kliniknetz DICT zuständig.
Das HRZ ist darum auf dem Mediziner-Campus nur sehr eingeschränkt verantwortlich, das soll sich auch in Zukunft nicht ändern.
Das DICT ist nicht nur zuständig für die Uniklinik, sondern auch für den Fachbereich und somit für die Studierenden. Das Klinik-Netz unterliegt wegen der speziellen Anforderungen der Uni-Klinik mit den sensiblen Patientendaten anderen Anforderungen, als ein normaler UNiversitäts-Server.
Die HRZ-Abwesenheit ist vor allem dann ärgerlich, wenn es etwa zu Problemen mit dem Passwort gekommen ist.

Passwort verloren. Was nun?
Beim Verlust eines Passworts muss der Passwort-Inhaber persönlich zu einem der Service-Center auf einem anderen Campus gehen.
Aber es gibt eine alternative Lösung: er/sie kann auch jemand anderem eine Vollmacht ausstellen („Ich , xy., erteile hiermit zz die Vollmacht, für mich ein neues Passwort anzufordern.“). Der/Die Bevollmächtigte muss eine Kopie des Personalausweises der Person, die er/sie vertritt und seinen eigenen Ausweis dabei haben.
Man kann sich also vertreten lassen.

„PULS.“ bedankt sich bei Herrn Wauschkuhn für das ausführliche Gespräch.

Bettina Wurche

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