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Presseschau: Klage als „sozialer Numerus clausus“

Der SPON-Beitrag „Anwalt der Reichen“ kritisiert die gängige Praxis,  den begehrten Studienplatz einzuklagen.
Immer mehr Möchtegern-Studierende greifen, wenn sie auf normalem Wege den Studienplatz ihrer Wahl nicht bekommen haben, den juristischen Umweg ein. Ein Anwalt kostet Geld, daher steht dieser Weg vor allem Kindern aus finanziell sehr gut versorgten Familien offen.
Der Autor bezeichnet diese Vorgehensweise treffend als „sozialen Numerus clausus“. Für manche Anwälte ist dies mittlerweile ein lukratives Geschäft.

bw

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