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Medizinstudium: “Klausur unschaffbar – HILFE”

Hat das Bestehen einer Klausur im 1. Anlauf nicht geklappt, besteht die Möglichkeit, eine Nachholklausur zu schreiben.

Aus gegebenem Anlass nimmt der Studiendekan, Herr Prof. Dr. Nürnberger, Stellung zur Verfahrensweise bei Nachholklausuren im Fachbereich Medizin.

„Was ist bei einer Nachholklausur zu berücksichtigen?

Eine Nachholklausur wird i. d. R. in dem von der Studienordnung vorgegebenen Zeitrahmen durchgeführt.

Dabei ist außerdem zu beachten:
Für die Nachholklausur existiert keine Gleitklausel, da es keine Referenzgruppe gibt.
Die Referenzgruppe (Bezugsgruppe) besteht aus Studierenden, die in Minimalzeit die Erst-Möglichkeit einer Leistungsüberprüfung (hier: Klausur) wahrnehmen.

Diejenigen Studierenden, die bei der Erstklausur erkrankt oder anderweitig verhindert waren, bilden bei der Nachholklausur keine Referenzgruppe, da dies zwar der persönliche Erstversuch ist, nicht aber die Erstklausur.

Um übermäßig „anspruchsvolle“ Nach-Klausuren zu vermeiden, sind die Klausurersteller vor mehr als einem Jahr vom Studiendekanat angewiesen worden, nur bereits getestete Fragen zu verwenden.
Getestete Fragen wurden von genügend großen Kohorten (Jahrgang, Semester) von Referenzstudierenden im Durchschnitt zu mindestens 60 % richtig beantwortet. Diese Fragen müssen nicht zwangsläufig Alt-Fragen der Frankfurter Fakultät sein, sie können auch von anderen Fakultäten bereitgestellt werden. Dabei sind auch leichte, den Inhalt nicht verändernde Variationen möglich.

Mit diesen Regelungen an unserem Fachbereich gehen wir konform mit der „Arbeitsgruppe Prüfungsrecht“ des Medizinischen Fakultätentages und wir erfüllen die Forderung der Verwaltungsgerichte.

Zur aktuellen Wiederholung der „Anatomie 3“-Klausur vom 07.04.2011, die diese  methodischen Anforderungen nicht gänzlich erfüllt hatte, ist die rechtlich einzig mögliche „Heilung“ gewählt worden: eine komplette Wiederholung der Klausur.
Die Studierenden, die bereits die Klausur am 07.04. bestanden hatten, sind davon selbstverständlich ausgenommen.“

Prof. Dr. Fr. Nürnberger


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