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Aktuell: 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Ab dem 16.04.2012 hat der ärztliche Bereitschaftsdienst eine einheitliche Telefonnummer: 116 117.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung ist zuständig für Menschen, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, aber doch dringend ärztliche Hilfe benötigen. Bisher gab es keine einheitliche Rufnummer, sondern viele unterschiedliche und wechselnde Nummern.
„Mit der 116 117 wird es für die Bürger wesentlich einfacher, ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben. Damit verbessert sich für Millionen Versicherte, die jährlich den Bereitschaftsdienst der KVen nutzen, der Service“, lobte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU) in der Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Für die Zukunft ist geplant, diese Rufnummer wie den Notruf 112 europaweit einzuführen.
Für lebensbedrohliche Fällen Hilfe wie zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmacht bleibt natürlich der Rettungsdienst unter 112 zuständig.
Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Für einige Gebiete Hessen gilt zunächst noch eine Ausnahmeregelung:
„In wenigen kleineren Gebieten, vorwiegend im Nordwesten und Nordosten, wird der Dienst zunächst auch nicht funktionieren. Das liegt daran, dass dort im ÄBD ausschließlich kollegial vertreten wird und dort keine zentrale Rufnummer existiert.“
(Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen)

Bettina Wurche

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